Webtopus — eine Marke der BEAR BYTE GmbH (webtopus.de)
BEAR BYTE GmbH · Püllenweg 23, 41352 Korschenbroich
Geschäftsführer: Mehrshad Bayrami Yadkuri · Amtsgericht Neuss, HRB 23202 · USt-IdNr. DE362290081
(nachfolgend „Webtopus"; Vertragspartner ist stets die BEAR BYTE GmbH)
Vertragspaket / verbundene Dokumente (Querverweise in diesen AGB; alle Dokumente Bestandteil der Webtopus-Suite, jeweils Stand 2026-07-21):
- Rahmenvertrag Website-Services (Dokument 01); dort ist die Rangfolge der Vertragsdokumente vollständig definiert.
- Leistungsbeschreibung Website-Projekte (Dokument 03).
- Wartungs- und Supportbedingungen („Care & Betreuung") (Dokument 04); dort abschließend: Paketstufen, Kadenzen, Reaktionsziele, Content-Kontingent/Overage.
- Auftragsschein (Dokument 05, je Einzelauftrag).
- Abnahme- und Go-Live-Protokoll (Dokument 06).
- Change-Request-Vorlage (Dokument 07).
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV, Art. 28 DSGVO) (Dokument 08).
- Content- und SEO-Verantwortungsmatrix (Dokument 13).
- Domain-/Hosting-/E-Mail-Verantwortungsmatrix (Dokument 14).
- Offboarding / Handover / Datenexport (Dokument 15).
§ 1 Geltungsbereich; Adressatenkreis (B2B)
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die BEAR BYTE GmbH unter der Marke Webtopus erbringt, insbesondere die Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites für gewerbliche und freiberufliche Auftraggeber (Website-Projekte) sowie die laufende Betreuung, Pflege und Wartung von Websites („Care & Betreuung"), nebst zusammenhängenden Einzel- und Zusatzleistungen, soweit im Rahmenvertrag oder Auftragsschein nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Adressatenkreis (B2B). Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen — insbesondere lokale Betriebe, Praxen, Kanzleien und Freiberufler in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Ein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht besteht nicht. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Webtopus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn Webtopus in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet.
(4) Rangfolge. Es gilt die im Rahmenvertrag (Dokument 01) vollständig definierte Rangfolge: Auftragsschein > Rahmenvertrag > Leistungsbeschreibung > Wartungs- und Supportbedingungen > AGB; die AVV (Dokument 08) geht in datenschutzrechtlichen Fragen allen Dokumenten vor. Individualabreden (§ 305b BGB) haben stets Vorrang.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags; Angebote
(1) Angebote von Webtopus sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Einzelaufträge kommen — gleichlaufend mit § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrags (Dokument 01) — durch einen von beiden Parteien in Text- oder Schriftform gezeichneten bzw. bestätigten Auftragsschein (Dokument 05) zustande. Ein Zustandekommen durch einvernehmlichen Leistungsbeginn kommt nur ausnahmsweise bei bestehendem Rahmenvertrag in Betracht und ist unverzüglich durch einen Auftragsschein zu dokumentieren. Die Bestätigung der Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB, § 1 Abs. 2) sowie die Klärung des AVV-Status (§ 14 Abs. 1) und des Berufsgeheimnisträger-Status (§ 203 StGB, § 14 Abs. 3) gelten für jeden Weg des Zustandekommens.
(2) Angaben auf der Website webtopus.de, in Prospekten, Präsentationen oder Beispielprojekten (z. B. beschriebene Pakete, Referenzdesigns, Richtwerte, „ab"-Preise) sind unverbindliche Beschreibungen möglicher Leistungen und enthalten keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien; verbindlich ist allein der Inhalt des jeweiligen Vertrags nebst Anlagen. Garantien bedürfen der ausdrücklichen Bezeichnung als „Garantie" in Textform.
(3) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich abschließend aus Auftragsschein, Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung (Dokument 03) und — für Care & Betreuung — den Wartungs- und Supportbedingungen (Dokument 04) in der Rangfolge nach § 1 Abs. 4.
§ 3 Vertragstypen: Website-Projekt (Werkvertrag) und Care & Betreuung (Dienstvertrag)
(1) Website-Projekt = Werkvertrag. Die Erstellung einer Website (einschließlich Relaunch und abgrenzbarer, mit definiertem Ergebnis beauftragter Erweiterungen) ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Webtopus schuldet den im Auftragsschein und in der Leistungsbeschreibung definierten Erfolg; es findet eine Abnahme statt (§ 7). Es gelten die werkvertraglichen Gewährleistungsregeln (§ 9).
(2) Care & Betreuung = Dienstvertrag. Die laufende Betreuung, Pflege und Wartung einer Website („Care & Betreuung") ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Webtopus schuldet das fachgerechte, sorgfältige Tätigwerden nach dem Stand der Technik, nicht einen bestimmten Erfolg (insbesondere nicht die durchgehende Verfügbarkeit, nicht die dauerhafte Fehler- oder Angriffsfreiheit der Website). Eine Abnahme findet für Care & Betreuung nicht statt.
(3) Keine Vermischung. Erfolgsbezogene Einzelleistungen innerhalb einer laufenden Betreuung (z. B. neue Funktionen, Redesigns, strukturelle Umbauten) sind eigenständige Werkleistungen mit gesonderter Beauftragung (Change Request, § 4 Abs. 3), eigener Vergütung und eigener Abnahme. Sie werden nicht Bestandteil des Dienstvertrags Care & Betreuung.
§ 4 Leistungsumfang; Leistungsgrenzen; Mehrleistungen (Change Request)
(1) Der konkrete Leistungsumfang eines Website-Projekts ergibt sich abschließend aus dem Auftragsschein und der Leistungsbeschreibung (Dokument 03) (z. B. Seitenumfang, Templates, Funktionsmodule, Responsivität, Browser-Baseline, Übergabeumfang). Nicht dort aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Revisionsrunden: Im Projektpreis sind zwei (2) Revisionsrunden gemäß Leistungsbeschreibung (Dokument 03) Ziff. 2.2 enthalten (dort kanonische Volldefinition — Revisionsrunde = eine gebündelte Rückmeldung in Textform; hier nicht wiederholt). Weitere Änderungsschleifen werden nach Aufwand zum Stundensatz nach § 8 Abs. 1 abgerechnet; Webtopus weist vor Ausführung in Textform auf die Vergütungspflicht hin.
(3) Mehr- und Änderungsleistungen nur per Change Request. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen eines Change Requests nach Dokument 07 (Textform: Beschreibung, Auswirkung auf Vergütung und Termine). Eine Erweiterung des Leistungsumfangs tritt nicht durch bloße Duldung, mündliche Bitte oder Schweigen ein.
(4) Art der Leistungserbringung. Webtopus darf die eingesetzten Werkzeuge, Prozesse und technischen Komponenten anpassen, soweit dies dem Stand der Technik oder der Sicherheit dient und das vereinbarte Leistungsniveau gewahrt bleibt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung
rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit, insbesondere:
(a) Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners;
(b) Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos,
Videos) in geeigneten Formaten sowie der erforderlichen Rechte daran (§
11);
(c) Bereitstellung erforderlicher Zugänge und Zugangsdaten (Domain/DNS,
Hosting, CMS, Drittdienste) — Verantwortungs-Split nach Dokument 14;
(d) Freigaben und Abnahmeerklärungen innerhalb angemessener, im Projektplan
genannter Fristen;
(e) rechtzeitige Information über betriebs- und rechtsrelevante
Besonderheiten, insbesondere die Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger (§ 14
Abs. 3).
(2) Folgen unterlassener Mitwirkung. Kommt der Kunde erforderlicher Mitwirkung trotz Erinnerung nicht nach, (a) verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen, mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit; (b) kann Webtopus hierdurch verursachten Mehraufwand nach Aufwand zum Stundensatz nach § 8 Abs. 1 abrechnen; (c) stehen Webtopus bei Annahme- oder Mitwirkungsverzug die Rechte aus §§ 642, 643 BGB zu (angemessene Entschädigung; Kündigungsrecht nach fruchtloser Nachfrist mit Ablehnungsandrohung).
(3) Verzögerungen und deren Folgen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, hat Webtopus nicht zu vertreten; § 254 BGB bleibt unberührt — sie sind bei etwaigen Ansprüchen des Kunden als Mitverursachung zu berücksichtigen. Die Haftungsregeln nach § 15 bleiben im Übrigen unberührt.
(4) Ruht ein Projekt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen länger als 3 Monate, kann Webtopus das Projekt nach Ankündigung in Textform mit angemessener Frist neu terminieren; die Neuterminierung wird nach dokumentiertem Aufwand zum Stundensatz nach § 8 Abs. 1 abgerechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind. § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind Zieltermine (unverbindliche Planungsgrößen), sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Verbindliche Termine setzen die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden (§ 5) voraus; sie verschieben sich bei unterlassener Mitwirkung, bei Change Requests (§ 4 Abs. 3) und in den Fällen des § 16 entsprechend.
(3) Gerät Webtopus mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe der Haftungsbegrenzung in § 15.
§ 7 Abnahme (Website-Projekte); Abnahmefiktion; Teilabnahmen
(1) Förmliche Abnahme. Nach Fertigstellung zeigt Webtopus die Abnahmebereitschaft in Textform an (Fertigstellungsanzeige). Die Abnahme erfolgt anhand des Abnahme- und Go-Live-Protokolls (Dokument 06). Maßstab ist die vereinbarte Beschaffenheit nach Auftragsschein und Leistungsbeschreibung (Dokument 03).
(2) Abnahmefrist; Abnahmefiktion (§ 640 Abs. 2 BGB). Der Kunde erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Webtopus weist den Kunden zusammen mit der Fertigstellungsanzeige in Textform auf diese Fiktionswirkung hin (§ 640 Abs. 2 S. 1 BGB).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB); sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und im Rahmen der Gewährleistung (§ 9) behoben.
(4) Teilabnahmen. Bei phasenweiser Beauftragung (Meilensteine, § 8 Abs. 2) können in sich abgeschlossene, selbständig nutzbare bzw. bewertbare Leistungsteile (z. B. freigegebenes Design, funktionsfähige Staging-Website) gesondert abgenommen werden; die Absätze 1–3 gelten entsprechend. Mit der Teilabnahme beginnt insoweit die Verjährung der Mängelansprüche (§ 9 Abs. 4).
(5) Produktivnahme als Abnahme. Nimmt der Kunde die Website ohne wesentliche Beanstandung produktiv in Betrieb (Go-Live auf der Produktivdomain), steht dies einer Abnahme gleich, sofern Webtopus bei Go-Live auf diese Wirkung in Textform hingewiesen hat.
§ 8 Vergütung; Meilensteine; Zahlung; Verzug; Dritt-Kosten
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Auftragsschein. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit im Auftragsschein oder Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt für nach Aufwand abzurechnende Leistungen ein Stundensatz von 120,00 EUR netto; die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Für vom Kunden ausdrücklich beauftragte Leistungen außerhalb der Servicezeiten (Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr, gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen ausgenommen) gilt ein Zuschlag von 50 % (samstags bzw. werktags außerhalb der Servicezeiten) bzw. 100 % (sonn- und feiertags sowie nachts). Fahrt- und Reisezeiten bei vereinbarten Vor-Ort-Einsätzen werden — soweit nichts Abweichendes vereinbart ist — mit 50 % des Stundensatzes zuzüglich 0,60 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet, alternativ öffentliche Verkehrsmittel/Bahn gegen Beleg.
(2) Meilensteinzahlung Website-Projekte: Sofern der Auftragsschein nichts Abweichendes regelt, ist die Projektvergütung wie folgt fällig:
| Meilenstein | Anteil |
|---|---|
| Bei Beauftragung | 40 % |
| Bei Designfreigabe / Beginn Umsetzung | 40 % |
| Bei Abnahme (§ 7) | 20 % |
(3) Care & Betreuung: Die monatliche Pauschale ist monatlich im Voraus fällig; Overage und Zusatzleistungen nach Erbringung. Einzelheiten (Paketstufen, Kontingente) regelt Dokument 04.
(4) Zahlungsziel. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen: Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung) zuzüglich der Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ein pauschaler Vertragszins wird nicht vereinbart.
(6) Leistungsaussetzung bei Zahlungsrückstand. Bei Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsbeträgen der wiederkehrenden Vergütung (Care) bzw. einer fälligen, angemahnten Meilensteinrate (Projekt) kann Webtopus nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist die weitere Leistung ganz oder teilweise aussetzen. § 20 bleibt unberührt: Domain, DNS, Zugänge und Kundendaten werden niemals zurückbehalten.
(7) Dritt-Kosten als durchlaufende Posten. Kosten für Drittleistungen, die für das Projekt oder den Betrieb erforderlich sind (z. B. Stock-Medien, Font-Lizenzen, kostenpflichtige Plugins/Erweiterungen, Domain- und Hostingentgelte, Consent-Management-Tools), werden nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform beschafft und in tatsächlicher Höhe weiterberechnet bzw. vom Kunden direkt getragen. Die jeweiligen Lizenz-/Nutzungsbedingungen des Drittanbieters gelten unmittelbar (§ 22a dieser AGB bzw. § 11 Abs. 4, Dokument 14). Eine Margenerhöhung über die tatsächliche Kostenweitergabe hinaus erfolgt nur, wenn im Auftragsschein ausgewiesen.
(8) Preisanpassung Care & Betreuung:
(a) VPI-Indexierung. Webtopus ist berechtigt und verpflichtet, die wiederkehrenden Vergütungen einmal je Kalenderjahr entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen — Erhöhungen wie Senkungen gleichermaßen (Symmetrie). Die Anpassung wird dem Kunden in Textform mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt.
(b) Weitergabe dokumentierter Dritt-/Hosting-Kosten (§ 315 BGB). Unabhängig von lit. a ist Webtopus berechtigt und verpflichtet, dokumentierte Änderungen der Bezugskosten für Drittleistungen (insb. Hosting, Lizenzen für eingesetzte Plugins/Tools) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) symmetrisch (Senkungen wie Erhöhungen, begrenzt auf die tatsächliche Kostenänderung, keine Margenerhöhung) an den Kunden weiterzugeben; Ankündigung in Textform mit 6 Wochen Vorlauf bzw. so früh, wie der Drittanbieter die Änderung Webtopus mitteilt. Kostenänderungen, die nach lit. b weitergegeben werden, bleiben bei der Bemessung der Anpassung nach lit. a außer Betracht (keine Doppelberücksichtigung).
(c) Sonderkündigungsrecht. Übersteigen Erhöhungen nach lit. a und b zusammen 10 % der wiederkehrenden Vergütung innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde den betroffenen Care-Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung mit einer Frist von 4 Wochen in Textform kündigen.
(d) Die Bestimmung nach lit. b unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.
(9) Aufrechnung / Zurückbehaltung des Kunden. Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu sowie mit entscheidungsreifen oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden (konnexen) Gegenforderungen; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.
§ 9 Gewährleistung bei Website-Projekten (Werkleistungen)
(1) Für Website-Projekte (§ 3 Abs. 1) gilt das Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben.
(2) Nacherfüllung vorrangig. Bei Mängeln leistet Webtopus zunächst Nacherfüllung (nach Wahl von Webtopus Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und mindestens zwei Versuchen fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe des § 15) zu.
(3) Keine Mängelansprüche bestehen bei Abweichungen, soweit Webtopus darlegt, dass diese auf vom Kunden oder Dritten nach Abnahme vorgenommenen Änderungen (z. B. eigenmächtige Plugin-Installationen, Eingriffe in Templates/Code), unsachgemäßer Nutzung, fehlender Mitwirkung (§ 5) oder auf nicht von Webtopus zu vertretenden Änderungen der Umgebung (Hosting-Wechsel, Dritt-API-Änderungen) beruhen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden (§ 15 Abs. 6).
(4) Verjährung. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme (bei Teilabnahmen: ab der jeweiligen Teilabnahme). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen des § 15 Abs. 1 (Leben/Körper/Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, ProdHaftG, Garantie) sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Browser-/Umgebungs-Baseline (Verweis). Geschuldet ist die vereinbarungsgemäße Darstellung und Funktion in der kanonisch in der Leistungsbeschreibung (Dokument 03, Ziff. 2.3) definierten Browser-Baseline (Evergreen-Browser Chrome, Firefox, Safari, Edge — jeweils aktuelle und vorherige Hauptversion zum Zeitpunkt der Abnahme; hier nicht erneut geregelt). Keine Gewähr besteht für die Darstellung in veralteten Browser-Versionen, Beta-Versionen oder exotischen Umgebungen sowie für nach Abnahme veröffentlichte Browser-Änderungen; deren Nachpflege ist Gegenstand von Care & Betreuung (Dokument 04) oder gesonderter Beauftragung.
(6) Unerhebliche Abweichungen von Farbdarstellungen auf unterschiedlichen Endgeräten/Displays stellen keinen Mangel dar.
§ 10 Care & Betreuung (Kernklausel; Details in Dokument 04)
(1) Umfang, Paketstufen, Update-Kadenzen, Backup-Turnus, Content-Kontingent samt Overage sowie Reaktionsziele der Care-&-Betreuung-Leistungen regeln abschließend die Wartungs- und Supportbedingungen (Dokument 04) nebst Auftragsschein. Diese AGB wiederholen die dortigen Werte bewusst nicht.
(2) Reaktionsziele ≠ Lösungszeiten. Zugesagte Reaktionszeiten sind Ziel-Reaktionszeiten (Beginn der Bearbeitung / Eingangsbestätigung) und ausdrücklich keine Wiederherstellungs-, Lösungs- oder Behebungszeiten.
(3) Keine eigene Verfügbarkeitszusage. Webtopus betreibt die Hosting-Infrastruktur nicht selbst und gibt keine eigene Uptime-/Verfügbarkeitszusage ab. Für die Verfügbarkeit der Website sind die Leistungsbeschreibung und die SLA des jeweiligen Hosting-Anbieters maßgeblich (Verantwortungs-Split nach Dokument 14). Sicherheits- und Monitoring-Leistungen sind Sorgfalts-, keine Erfolgspflichten: Webtopus garantiert keine Angriffs-, Schadcode- oder Sicherheitslückenfreiheit.
(4) Backups; Eigensicherungs-Obliegenheit (Verweis). Umfang der Backups, die Risikoverteilung und die Eigensicherungs-Obliegenheit des Kunden (eigene, vom betreuten System unabhängige Sicherungskopien) regelt abschließend Dokument 04 (§ 11) — hier nicht wiederholt. Für die Haftung bei Datenverlust gilt § 15 Abs. 8.
(5) Warnpflicht. Erkennt Webtopus im Rahmen der Betreuung offensichtliche rechtliche oder sicherheitsrelevante Mängel der Website (z. B. fehlendes Impressum, offenkundige Urheberrechtsverletzung, grobe Sicherheitslücke), weist Webtopus den Kunden in Textform darauf hin und dokumentiert den Hinweis. Eine darüber hinausgehende, anlasslose Rechtsprüfung schuldet Webtopus nicht (insbesondere keine Rechtsberatung, § 13 Abs. 3). Setzt der Kunde einen dokumentierten Hinweis nicht um, trägt er die Folgen (§ 254 BGB).
§ 11 Inhalte und Rechte; Verantwortungs-Split (Kernklausel; Details in Dokument 13)
(1) Inhaltsverantwortung des Kunden. Für die vom Kunden bereitgestellten oder veranlassten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Bewertungen, eingebundene Dienste, Angaben zu Leistungen und Preisen) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte) an dem beigestellten Material verfügt und dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(2) Freistellung (kanonische Formel). Der Kunde stellt Webtopus von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Anspruch auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Zusicherung nach Absatz 1 beruht, einschließlich der Übernahme der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Es gilt: (a) Webtopus informiert den Kunden unverzüglich in Textform über geltend gemachte Ansprüche; (b) Webtopus unternimmt keine Anerkenntnisse ohne Abstimmung mit dem Kunden und stimmt Verteidigungsschritte und Vergleiche mit ihm ab; (c) die Freistellung greift nicht, soweit Webtopus ein Mitverschulden an der Rechtsverletzung trifft (§ 254 BGB). Diese Formel ist der kanonische Ort im Vertragspaket; Dokument 13 Abschnitt 2 Abs. 3 verweist hierauf und regelt sie nicht erneut.
(3) Regulierte Branchen. Die Einhaltung berufs- und branchenspezifischer Werbe- und Informationspflichten liegt in der Verantwortung des Kunden und seiner berufsständischen Berater — insbesondere Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Berufsordnungen bei Ärzten/Heilberufen, BORA/BRAO bei Rechtsanwälten, StBerG/BOStB bei Steuerberatern. Webtopus setzt entsprechende Vorgaben des Kunden technisch und gestalterisch um, prüft sie aber nicht rechtlich; § 10 Abs. 5 (Warnpflicht bei offensichtlichen Mängeln) bleibt unberührt.
(4) Die detaillierte Aufgaben- und Verantwortungsverteilung für Inhalte, Rechteklärung und SEO regelt die Content- und SEO-Verantwortungsmatrix (Dokument 13); für Domain, Hosting und E-Mail gilt Dokument 14.
§ 12 SEO; keine Ranking-Zusagen
(1) Suchmaschinenbezogene Leistungen (z. B. technische Basis-Optimierung, Meta-Angaben, Ladezeit-Optimierung, strukturierte Daten) werden nach dem Stand der fachlichen Praxis erbracht, soweit im Auftragsschein bzw. Dokument 13 vereinbart.
(2) Webtopus übernimmt keine Garantie und keine Zusage für Platzierungen, Rankings, Sichtbarkeitswerte, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze. Suchmaschinen bewerten Websites nach eigenen, nicht offengelegten und laufend geänderten Kriterien; Ergebnisse liegen außerhalb des Einflussbereichs von Webtopus. Aussagen hierzu sind unverbindliche Erfahrungswerte.
§ 13 Cookies, Consent-Management, Rechtstexte
(1) Technische Einbindung. Webtopus richtet — soweit beauftragt — Consent-Management (Cookie-Banner), Einwilligungssteuerung für Drittdienste und die technische Platzierung von Rechtstexten nach dem Stand der fachlichen Praxis zum Zeitpunkt der Abnahme ein (TDDDG, DSGVO in ihrer jeweils berücksichtigten Fassung; Informationspflichten nach DDG).
(2) Keine Garantie der „Gerichtsfestigkeit". Ob eine konkrete Consent-Konfiguration und die Rechtstexte den rechtlichen Anforderungen im Einzelfall genügen, hängt von der rechtlichen Bewertung des Einzelfalls und laufender Rechtsprechung ab; Webtopus garantiert keine rechtliche Beanstandungsfreiheit oder Abmahnsicherheit.
(3) Rechtstexte liefert der Kunde. Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Rechtstexte der Kundenwebsite stellt der Kunde bzw. dessen rechtlicher Berater bei; Webtopus schuldet nur die technische Platzierung und kann auf Wunsch neutrale Vorlagen/Generator-Ergebnisse ohne rechtliche Prüfung einbinden (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG). Einzelheiten regeln das Datenschutzhinweise-Template (Dokument 11) sowie Dokument 13.
§ 14 Datenschutz; AVV; Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)
(1) Soweit Webtopus im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Zugriff auf Website-Datenbanken, Formulardaten, Logfiles, Backups im Rahmen von Care & Betreuung), gilt die gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Dokument 08, Art. 28 DSGVO); sie geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor (§ 1 Abs. 4). Ohne AVV erfolgt keine solche Verarbeitung. Die AVV-Mechanik (Subunternehmer, TOM, Meldepflichten, Löschung/Rückgabe) wird in diesen AGB nicht wiederholt.
(2) Der Haftungshöchstbetrag nach § 15 Abs. 4 ist wortgleich mit der AVV (Dokument 08) zu führen (eine konsistente Cap-Formel im gesamten Paket).
(3) Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB). Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger i. S. d. § 203 StGB (insbesondere Ärzte und Angehörige von Heilberufen, Rechtsanwälte, Steuerberater) oder unterliegt er vergleichbaren Geheimhaltungspflichten, teilt er dies Webtopus vor Leistungsbeginn mit. Vor jedem Zugriff auf geschützte Daten (z. B. Patienten-/Mandantendaten in Formularen, Terminbuchungen, E-Mail-Postfächern, Datenbanken) ist eine gesonderte Vereinbarung zur Wahrung des § 203 Abs. 3, 4 StGB zu schließen (Verpflichtung der mitwirkenden Personen; Erstreckung auf eingesetzte Dienstleister; Muster: Zusatzvereinbarung Geheimnisschutz, Dokument 18). Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt kein Zugriff auf geschützte Daten; Webtopus ist berechtigt, betroffene Leistungen auszusetzen, ohne dadurch in Verzug zu geraten; die übrigen Leistungen bleiben unberührt (gleichlaufend mit AVV, Dokument 08 § 8 Abs. 3 lit. d).
§ 15 Haftung
(1) Webtopus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Webtopus, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Haftungshöchstbetrag (wortgleich mit der AVV, Dokument 08): Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall begrenzt auf 100 % der Jahresvergütung des betroffenen Vertragsverhältnisses — bei Care & Betreuung die für zwölf Monate geschuldete Netto-Vergütung des betroffenen Care-Vertrags, bei Website-Projekten die Netto-Gesamtvergütung (Auftragswert) des betroffenen Einzelauftrags —, mindestens jedoch auf 50.000 EUR.
(5) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt; insoweit gilt die gesonderte AVV (Dokument 08). Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit Art. 82 DSGVO zwingend etwas anderes bestimmt.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Webtopus / der BEAR BYTE GmbH.
(8) Datenverlust. Für Datenverlust haftet Webtopus im Rahmen der Absätze 1–4; hat der Kunde seine Eigensicherungs-Obliegenheit (§ 10 Abs. 4 i. V. m. Dokument 04 § 11) verletzt, ist dies als Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen. Die Haftung für Datenverlust ist in der Regel begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Eigensicherung angefallen wäre (Regelbeispiel des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens i. S. d. Absatzes 2); die Umstände des Einzelfalls bleiben maßgeblich.
§ 16 Leistungsgrenzen (keine Haftungsausschlüsse)
(1) Vom vereinbarten Leistungs- und Reaktionsumfang nicht erfasst sind —
vorbehaltlich gesonderter Beauftragung — insbesondere:
(a) Störungen und Schäden durch eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder
Dritter in die Website (Code, Templates, Plugins, Serverkonfiguration) oder
Nichtbeachtung dokumentierter Vorgaben;
(b) Störungen durch vom Kunden eingebrachte oder fremdverantwortete Plugins,
Themes, Schnittstellen und Dienste Dritter (z. B. Buchungs-, Karten-,
Bewertungs-, Zahlungs- und Social-Media-Dienste, externe APIs) einschließlich
deren Änderung oder Einstellung durch den Anbieter;
(c) Umstände in der Sphäre des Hosting-/Infrastruktur-Anbieters und
vorgelagerter Dienste (Rechenzentrum, Netz, DNS, TLS-Zertifikatsstellen, CDN)
— Verantwortungs-Split nach Dokument 14;
(d) höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von keiner Partei zu
vertretende Ereignisse; Fristen und Reaktionsziele verlängern sich um die
Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit;
(e) Wiederherstellung nach Störungen/Kompromittierungen, die der Kunde oder
Dritte zu vertreten haben, sowie Datenwiederherstellung, soweit die Sicherung
dem Kunden obliegt (§ 10 Abs. 4).
(2) Diese Aufzählung beschreibt Leistungsgrenzen, keinen Haftungsausschluss; die Haftung nach § 15 bleibt unberührt.
§ 17 Vertraulichkeit (Verweis)
Die Vertraulichkeit regelt abschließend § 8 des Rahmenvertrags (Dokument 01, kanonisch) — einschließlich der Ausnahmen, des Berater-Carve-outs (dort § 8 Abs. 3) und des Berufsgeheimnisträger-Hinweises (§ 203 StGB, dort § 8 Abs. 4 i. V. m. § 9 Abs. 4). Diese AGB enthalten bewusst keine eigene, abweichende Vertraulichkeitsregelung. Der Schutz nach dem GeschGehG und die datenschutzrechtlichen Pflichten (AVV, Dokument 08) bleiben unberührt.
§ 18 Referenznennung
(1) Webtopus darf den Kunden nach Go-Live mit Firmenname/Logo und einer Abbildung bzw. Verlinkung der erstellten Website als Referenz in eigenen Medien (Website, Portfolio, Angebote, Social Media) nennen, sofern die Referenznutzung im Auftragsschein (Dokument 05 Ziff. 10) mit „ja" vereinbart ist. Ein dezenter Urheber-/Realisierungshinweis („Realisiert von Webtopus") im Footer der Kundenwebsite darf gesetzt werden, sofern der Footer-Credit im Auftragsschein (Dokument 05 Ziff. 10) mit „ja" vereinbart ist. Dieser § 18 ist die Vollregelung im Vertragspaket; der Rahmenvertrag (Dokument 01 § 10 Abs. 1) verweist hierauf.
(2) Widerspruchsrecht. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; Webtopus entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist aus den von Webtopus kontrollierten Medien (bereits gedruckte Materialien dürfen aufgebraucht werden). Vertrauliche Projektdetails werden nie ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht.
§ 19 Laufzeit und Kündigung
(1) Website-Projekte enden mit Abnahme und vollständiger Erfüllung.
(2) Freie Kündigung durch den Kunden (§ 648 BGB). Der Kunde kann den Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, ist Webtopus berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Webtopus durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 648 S. 2 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Webtopus tatsächlich höhere Aufwendungen erspart oder mehr anderweitigen Erwerb erzielt hat, als in der Abrechnung berücksichtigt. Webtopus rechnet konkret ab.
(3) Care & Betreuung: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Leistungsbeginn, sofern der Auftragsschein nichts Abweichendes regelt. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien stets unberührt. Das Sonderkündigungsrecht nach § 8 Abs. 8 lit. c bleibt unberührt.
(5) Bei Beendigung gelten die Exit-Regelungen nach § 20 und Dokument 15 sowie die AVV-Regelungen zu Rückgabe und Löschung.
§ 20 Exit; kein Zurückbehaltungsrecht an Domain, Zugängen und Daten (Kernklausel; Details in Dokument 15)
(1) Inhaberschaft des Kunden. Domain, DNS-Zone, Hosting-Vertrag (soweit auf den Kunden laufend), CMS-Inhalte und die im Auftrag verarbeiteten Daten stehen dem Kunden zu. Soweit Webtopus Domains oder Dienste treuhänderisch für den Kunden verwaltet, erlangt Webtopus daran keine eigenen Rechte über die Vertragslaufzeit hinaus.
(2) Kein Zurückbehaltungsrecht (Anti-Geisel-Klausel; kanonischer Klauselort im Vertragspaket). Ein Zurückbehaltungsrecht von Webtopus an Domain, DNS-Einstellungen, Zugangsdaten, Auth-Codes/Transfercodes, CMS-Zugängen, Inhalten und Kundendaten zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen. Der Ausschluss umfasst insbesondere das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; Herausgabe, Export bzw. Löschung dürfen nicht von der Begleichung offener Forderungen abhängig gemacht werden. Offene Vergütungsansprüche bleiben unberührt und werden gesondert geltend gemacht. (Die Dokumente 01, 14 und 15 verweisen auf diesen Absatz; § 15 Abs. 5 der AVV, Dokument 08, bleibt als datenschutzrechtliche Sonderregelung bestehen — inhaltsgleich.)
(3) Geordnete Übergabe. Bei Vertragsende (gleich aus welchem Grund) unterstützt Webtopus den Kunden bei einer geordneten Übergabe: Rückgabe/Übertragung der Kontrolle über Domain und Zugänge, Bereitstellung der Inhalte und Daten in einem gängigen, strukturierten Format sowie Übergabe vorhandener Dokumentation. Umfang der Grundübergabe und darüber hinausgehende, nach Aufwand (Stundensatz nach § 8 Abs. 1) vergütete Transition-Leistungen regelt Dokument 15; die datenschutzrechtliche Rückgabe/Löschung regelt die AVV (Dokument 08). Nutzungsrechte nach § 22a dieser AGB bleiben von der Beendigung unberührt, soweit die Vergütung vollständig gezahlt ist.
§ 21 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz der BEAR BYTE GmbH (Korschenbroich) (§ 38 ZPO), gleichlautend mit dem Rahmenvertrag (Dokument 01).
(3) Keine Schiedsklausel. Streitigkeiten werden ausschließlich vor den staatlichen Gerichten ausgetragen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. Individualabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang. Eine Änderung dieser AGB für laufende Verträge bedarf der Zustimmung des Kunden; eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen ist nicht vorgesehen.
(2) Abtretung. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei; die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Nutzungsrechte (Verweis). Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Projektergebnissen ist abschließend in § 22a dieser AGB geregelt — hier nicht wiederholt.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 22a Nutzungsrechte und Rechteeinräumung
(1) Individualleistungen — „die Website gehört Ihnen". An den individuell für den Kunden erstellten Leistungen — insbesondere Design, Texte (soweit von Webtopus erstellt) sowie individueller Quellcode und projektspezifische Konfiguration — räumt Webtopus dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Projektvergütung umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare und bearbeitbare Nutzungsrechte ein.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung der Projektvergütung erhält der Kunde ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Website.
(3) Webtopus-Basiskomponenten. An Basiskomponenten, Werkzeugen und Bibliotheken von Webtopus, die projektübergreifend eingesetzt werden, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des Betriebs der vertragsgegenständlichen Website.
(4) Open-Source-Komponenten unterliegen ausschließlich ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) Dritt- und Stock-Lizenzen (insbesondere Stock-Medien, Fonts, kostenpflichtige Plugins) gelten gemäß den Bedingungen des jeweiligen Anbieters (projektbezogene Beschaffung: § 8 Abs. 7); Dokumentation der Lizenznachweise und Grenzen der Übertragbarkeit gemäß Dokument 13 (Abschnitt 3).
(6) Quellcode-Herausgabe. Die Herausgabe des Quellcodes der Individualleistungen bei Vertragsende richtet sich nach Dokument 15; dieses regelt nur die Aushändigung, nicht den Rechteumfang.